Wintersaison: Covid-19 Schutzmassnahmen Aufgrund der Corona-Massnahmen ist der Winterraum nur für kleine Gruppen bis maximal 8 Personen nutzbar. Bei der Nutzung des Winterraumes hat die Selbstverantwortung der Gäste allerhöchste Priorität.
– Es herrscht Reservationspflicht über das Reservationsformular, pro Gruppe muss sich mindestens eine Person eintragen. – Mit der Reservation erklärt man sich einverstanden, die generell gültigen Schutzmassnahmen (Distanz- und Hygieneregeln des BAG) einzuhalten. – Die Hütte darf nur in gesundem Zustand besucht werden. – Hüttenschlafsack, Kissenbezug, Handtuch und Schutzmaterial (Seife, Desinfektionsmittel, Schutzmasken) sind durch die Gäste mitzubringen. – Hygienischer Umgang mit Kochutensilien und Geschirr ist zwingend. – Die Räumlichkeiten sind gut zu lüften (Fensterläden wieder gut schliessen!). – Aller Abfall muss durch Gäste im Tal entsorgt werden.
Zusätzlich zu den bisher geltenden Massnahmen sind folgende Vorgaben einzuhalten: – Maskenpflicht in allen Innenräumen und in unmittelbaren Aussenbereichen – Im Aufenthaltsraum dürfen pro Tisch max. vier Personen (Ausnahme Familien) sitzen – Konsumationen (Essen und Trinken) sind nursitzend gestattet – Bei frei zugänglichen Flächen ist pro Person eine Fläche von mindestens 4 m² vorzusehen
Die Hütte ist nicht bewartet! Der Weg über den Gletscher ist nicht markiert. Die Eingangstüre ist nicht verschlossen und befindet sich direkt vis-à-vis der Fahnenstange. Bei kalten Temperaturen kann es sein, dass die Türe wegen Eisbildung etwas klemmt, aber mit etwas Druck lässt sie sich öffnen. Abgeschlossen sind hingegen alle übrigen Eingänge. Bitte versuchen Sie nicht, diese Hüttenzugänge mit Gewalt zu öffnen! Weitere wichtige Hinweise zum Übernachten im Winterraum finden Sie hier.
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